Wähle Deinen Lochkreis
Die von Dir gewählte Felge ist vom TÜV freigegeben, wenn Dein Fahrzeug im Gutachten zur Felge aufgeführt ist. Jede Bestellung wird von uns auf Passgenauigkeit geprüft. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, kontaktieren wir Dich.
Ob Deine gewählten Felgen dem TÜV vorgeführt werden müssen, kannst Du dem Gutachten entnehmen. Steht zum Beispiel die A01 oder 11A unter den Auflagen zu Deiner Rad-Reifen-Kombination, ist eine Abnahme beim TÜV auf jeden Fall notwendig. Weiterführende Informationen zum Lesen eines Gutachtens findest Du unter „Muss ich meine Felgen eintragen lassen?“.
Um ein Gutachten zu lesen, musst Du auf einige Dinge achten. Welche genau das sind, erklären wir Dir unter dem Punkt „Wie lese ich ein Gutachten?” in unserem Beitrag „Muss ich meine Felgen eintragen lassen?“.
Wenn Du ein Sportfahrwerk oder Tieferlegungs-Federn verbaut hast, erlischt die ABE für die Felgen automatisch. Eine Eintragung per Einzelabnahme bei der KFZ-Prüfstelle ist erforderlich. Bei der Eintragung einer solchen Kombination handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung des Prüf-Ingenieurs. Wir empfehlen Dir, dies im Vorwege abzuklären.
Falls Deine Frage nicht mit unserem FAQ beantwortet werden konnte, kannst Du auch unser Kontaktformular nutzen und unser Service Team wird sich um Dein Anliegen kümmern.